FTX: Kontensicherung und Arreste prüfen

23 Dez

FTX: Kontensicherung und Arreste prüfen

Nach der Insolvenz der Krytobörse FTX – FTX musste Gläubigerschutz in den USA beantragen und das Finanzloch soll mehrere Milliarden US-Dollar betragen, – wird immer klarer, dass hier nicht nur Missmanagement, sondern gar ein schwerer Betrugsfall vorliegen könnte.

So wurde Samuel Bankman-Fried, der Gründer von FTX, der inzwischen Mitte Dezember 2022 auf den Bahamas auf Ersuchen der US-Regierung verhaftet wurde, soll Medienberichten zufolge inzwischen gegen eine Megakaution von ca. 250 Millionen US-Dollar auf freien Fuss/in den Hausarrest kommen (siehe z.B. tagesschau.de vom 22.12.2022). Bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Weiter gibt es Berichte über die Sicherung hoher (Bar-)Geldbestände bei FTX.

Anleger überlegen inzwischen verstärkt, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um ihr Geld/ihre Assets zu sichern.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB aus Berlin können/sollten Anleger prüfen, ob sie nicht mit Hilfe des vorläufigen Rechtsschutzes noch ihre „Assets“ sichern können, zum Beispiel kann das beantragt werden, um zu verhindern, dass der Schuldner auf einem geführten Bankkonto befindliche Gelder abhebt oder überweist und so die Zwangsvollstreckung erschwert oder sogar unmöglich macht.

Hier ist auch zu beachten, dass FTX in ihren Geschäftsbedingungen angegeben hat, „diejenigen Mittel ihrer Kunden, die zur ihr gelangt sind auf ihren Geschäftskonten zu verwahren“. Die Kunden erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass das Unternehmen alle erhaltenen Kundengelder unverzüglich auf ein oder mehrere Bankkonten einzahlt, die von und im Namen des Unternehmens geführt werden. (im Folgenden als „Kundenkonten“ bezeichnet).

Der Vorsitzende der „Cyprus Securities and Exchange Commission“, Herr George Theocharides, teilte auch inzwischen mit, dass FTX EU am 15. November 2022 über Kundengelder in Höhe von 47 Millionen Euro verfügte, was rund 49 Millionen US-Dollar entspricht.

Der europäische Arm von FTX, FTX EU Ltd, wurde in Zypern lizensiert, was es der Krypto-Börse ermöglichte, Dienstleistungen an anderer Stelle im Binnenmarkt der Europäischen Union anzubieten.

Die zypriotische Kapitalmarktaufsicht ordnete auch an, dass die Lizenz von FTX.EU suspendiert wird und das Geld an die Kunden zurück zu zahlen sein sollte, eine Rückzahlung ist aber immer  noch nicht erfolgt, teilweise mit Verweis auf das Chapter 11-Verfahren in den USA.

Widrigstenfalls könnte somit auch ein Abfluss der Geldmittel/Assets in die USA drohen, wobei auch für diese Maßnahmen die Rechtmäßigkeit überprüft werden könnte/sollte.

Auch dies spricht dafür, eventuell schnell Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hatten daher inzwischen in den letzten Tagen für mehrere Anleger Kontensicherungsanträge/Arrestanträge vor diversen Gerichten in Deutschland gestellt.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Anlegers, in ersten Fällen konnte eine Kostenübernahme von Dr. Späth & Partner (z.B. von Roland Rechtsschutz) erreicht werden, nicht in allen Fällen hatten die Rechtsschutzversicherungen jedoch bisher Kostenschutz übernommen (z.B. Ablehnungen der ÖRAG mit Verweis auf den sog. „Kapitalanlageausschluss“, wobei überprüft werden kann/sollte, ob der „Kapitalanlageausschluss“ wegen der Betrugsvorwürfe bei FTX wirklich greift.)

Betroffene Anleger, die ihr Geld/Kryptowährungen über die Kryptobörse FTX angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und auch schon Anleger vertreten z.B. bei der Insolvenz von Celsius Network/Bitcoin-Ertragskonto.